PRÜFTECHNIK SANDER
Elektroprüfungen nach VDE gemäß Betriebssicherheitsverordnung/ DGUV Thermografie, Netzanalysen und Energiemanagement
52° 02`31" Nord 09° 41`18" Ost
Betriebssicherheit:Bei uns sind Sie gut aufgehoben! Home Leistungen Referenzen Impressum Jobs
ArbschG | BetrSichV | DGUV V3 | OWIG |TRBS 1111| TRBS 1201 | TRBS 1203 Für Unternehmen gibt es viel zu beachten - verlieren Sie nicht den Überblick! Wir unterstützen Unternehmen bei der Umsetzung ihrer Unternehmerpflichten. Die Elektroprüfung (BGV A3-Prüfung/ E-Check) ist fester Bestandteil der Bereiche Arbeitsschutz und Betriebssicherheit. Sie ist gesetzlich vorgeschrieben und wiederkehrend durchzuführen! Das Ziel ist die Erhöhung der Elektrosicherheit. Sie dient sowohl dem Brand- als auch dem Personenschutz. Geprüft werden müssen die elektrischen Betriebsmittel (sämtliche Geräte, die über Steckverbindungen mit dem Versorgungsnetz verbunden sind), Maschinen und die elektrischen Anlagen (sämtliche Elektroverteiler und die gesamte Elektroinstallation). Wir führen diese Prüfungen bundesweit für unsere Kunden durch! Rechtliche Grundlagen1): Grundlage für die Durchführung von wiederkehrenden Prüfungen sind das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes hat der Arbeitgeber eine Beurteilung der Arbeitsbedingungen (Gefährdungsbeurteilung) durchzuführen, die nach § 6 des Gesetzes dokumentiert werden muss. Die Anforderungen aus der Betriebssicherheitsverordnung werden weiter konkretisiert in der Technischen Regel für Betriebssicherheit TRBS 1201 (Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen). Die Prüfungen sind von befähigten Personen (Elektrofachkräften), durchzuführen. Als Nachweis ist die gesamte Prüfung zu dokumentieren (Aufzeichnungen). Eine nicht ordnungsgemäß durchgeführte Prüfung oder nachweislich nicht richtig festgelegte Prüffrist kann erhebliche straf- und zivilrechtliche Konsequenzen zur Folge haben (Bußgeldvorschriften | Strafvorschriften). Immer mehr Unternehmen übertragen uns ihre Unternehmerpflichten!    Neben der rechtssicheren Abwicklung ergeben sich für unser Kunden weitere Vorteile: Keine Bindung von Eigenpersonal. Verbesserung der Budgetplanung durch Minimierung des Risikos. Eine zeit- und kostenoptimierte Umsetzung der kundenspezifischen Prüfaufgabe. Kostentranzparenz/ Planungssicherheit/ Einhaltung von Budgets (Angebotssumme = Rechnungssumme).  Ermittlung des technisch und wirtschaftlich optimalsten Prüfintervalls. Erfüllung der Anforderungen, die der Gesetzgeber, die Berufsgenossenschaften  und die Sachversicherer an Unternehmen stellen. Mitarbeitermotivation durch vorbildliche Arbeitssicherheit. Einbindung der Prüfungen in das Qualitätsmanagement. Aufzeigen von Mängeln, Sparpotenzialen und Verbesserungen. Reparaturen können zeitnah vor Ort ausgeführt werden. Schutz und Erhalt des Betriebsvermögens. Datenschutz und Diskretion bleiben gewahrt. Wir arbeiten auch außerhalb der "üblichen" Arbeitszeiten und prüfen nach Vorschrift. Das Tagesgeschäft unserer Kunden wird nicht beeinträchtigt! Links (bitte beachten Sie die Nutzungsbedingungen der jeweiligen Anbieter!) Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) Unfallverhütungsvorschrift "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel"  DGUV Vorschrift 32) TRBS 1111 (Gefährdungsbeurteilung) TRBS 1201 (Prüfungen von Arbeitsmitteln und Anlagen) TRBS 1203 (Befähigte Personen) 1) In Deutschland wird Arbeitsschutz von den Gewerbeaufsichtsämtern und den Berufsgenossenschaften überwacht. 2) Als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung geben die Berufsgenossenschaften Unfallverhütungsvorschriften (UVVs) heraus,     die verbindlich geltendes Recht darstellen.
T: +49 (0)5185/95 76 98            F: +49 (0)5185/95 76 87            E-Mail: info@pts24.com                                                                              © M. Sander